Die Beschwerde der Beschwerdeführerin C. W. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 25.01.2019 (
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der Beschwerde dagegen, als Großmutter der Kinder K. und K. Sch. vom Amtsgericht nicht als Ergänzungspflegerin ausgewählt worden zu sein.
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