1. Die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigsburg vom 30.9.2025 wird als unzulässig verworfen.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 1.427 €
I
Der am XX.XX.1960 geborene 65-jährige Antragsteller und die am XX.XX.1965 geborene 59-jährige Frau S. L. schlossen am 23.6.1989 die Ehe. Der Scheidungsantrag wurde im Dezember 2024 zugestellt.
Der Antragsteller bezieht seit dem 1.7.2025 eine Rente, während die Antragsgegnerin noch erwerbstätig ist.
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