Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob eine Weigerung deutscher Personenstandsbehörden, die Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt vorzunehmen, weil das betroffene Kind durch eine Leihmutter ausgetragen worden ist, Grundrechte der Wunscheltern oder der Kinder verletzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|