Die Klägerin hat während der Trennungszeit in Prozessstandschaft für die gemeinsamen Kinder der Parteien gegen den Beklagten auf Zahlung von Kindesunterhalt geklagt. Mit Schriftsatz vom 13. Juni 1997 beantragte sie den Beklagten zu verurteilen, Kindesunterhalt ab 1. Juni 1997 in Höhe von monatlich 570,00 DM jeweils für die Kinder M1 und M2 und für das Kind M3 415,00 DM zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|