Das Senatsurteil vom heutigen Tage wird wegen eines offensichtlichen Versehens im Tenor dahin berichtigt, dass das Verkündungsdatum der angefochtenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe statt
"18. September 2010"
richtig
"22. Oktober 2010"
lautet.
Nedden-Boeger
Botur
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