Die Beschwerde der Betroffenen vom 19.11.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 22.10.2021 (Aktenzeichen: 48 UR
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert wird auf EUR 5.000 festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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