OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.02.2023
19 W 122/21 (Wx)
Normen:
PStG § 51 Abs. 1 S. 1; FamFG §§ 58 ff.; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; PStG a.F. § 44 Abs. 1 S. 3; BeurkG § 4;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 1477
ZEV 2023, 563
Vorinstanzen:
AG Heidelberg, vom 22.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen III 33/21

Vaterschaftsanerkennung nach kasachischem RechtWirksamkeit einer durch einen kasachischen Notar beurkundeten Vaterschaft eines in Deutschland geborenen KindesBerichtigung eines Registereintrags nach § 48 PStGAnwendbarkeit ausländischer Rechtsnormen gemäß Art. 6 EGBGB

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.02.2023 - Aktenzeichen 19 W 122/21 (Wx)

DRsp Nr. 2023/5122

Vaterschaftsanerkennung nach kasachischem Recht Wirksamkeit einer durch einen kasachischen Notar beurkundeten Vaterschaft eines in Deutschland geborenen Kindes Berichtigung eines Registereintrags nach § 48 PStG Anwendbarkeit ausländischer Rechtsnormen gemäß Art. 6 EGBGB

1. Eine (hier: kasachische) Formvorschrift, nach der die staatliche Registrierung einer Vaterschaft von einer gemeinsamen Erklärung der Eltern oder einem gerichtlichen Urteil abhängig gemacht wird, ist nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar (Art. 6 EGBGB).2. Die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft eines in Deutschland geborenen Kindes durch einen kasachischen Notar ist derjenigen vor einem inländischen Notar nicht ohne weiteres gleichzustellen, weil die für eine ordnungsgemäße Belehrung erforderlichen Kenntnisse des deutschen (Familien-) Rechts nicht unterstellt werden können.

Tenor

1.

Die Beschwerde der Betroffenen vom 19.11.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 22.10.2021 (Aktenzeichen: 48 UR III 33/21) wird zurückgewiesen.

2.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Beschwerdewert wird auf EUR 5.000 festgesetzt.

4.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

PStG § 51 Abs. 1 S. 1; FamFG §§ 58 ff.; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; PStG a.F. § 44 Abs. 1 S. 3; BeurkG § 4;

Gründe

I.