Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Iserlohn vom 27.01.2016 wird wie folgt abgeändert:
Es wird festgestellt, dass nicht der Beteiligte Q, sondern der Beteiligte L der Vater des Kindes N, geb. am ##.##.2013, ist.
Hinsichtlich der Kosten für das erstinstanzliche Verfahren bleibt es bei der erstinstanzlichen Entscheidung.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu je 1/6 dem Beteiligten Q und dem Kind und zu je 2/6 dem Beteiligten L sowie der Kindesmutter auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die rechtliche Vaterschaft der heute bald 3 1/2 jährigen N, geb. am ##.##.2013.
1. 2.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|