Zur einseitigen Unterhaltsbestimmung eines Elternteils vgl. auch LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 24 und 25. Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Beurteilung, ob eine einseitige Unterhaltsbestimmung wegen fehlender Mitwirkung des anderen Elternteils unwirksam ist, vgl. LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 32.
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