OLG Dresden - Beschluß vom 21.05.1996
11 UF 507/95
Normen:
BGB § 1671 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 49

Verbindlichkeit eines Sorgerechtsvorschlags; Berücksichtigung des Kindeswillens

OLG Dresden, Beschluß vom 21.05.1996 - Aktenzeichen 11 UF 507/95

DRsp Nr. 1997/549

Verbindlichkeit eines Sorgerechtsvorschlags; Berücksichtigung des Kindeswillens

1. Zur Verbindlichkeit eines (in einer notariellen Vereinbarung) getroffenen Sorgerechtsvorschlag (hier: für die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge).2. Zur Frage, wann von einem gemeinsamen Sorgerechtsvorschlag abgewichen werden kann.3. Zur Berücksichtigung des geäußerten Kindeswillens bei einem knapp zehnjährigen Kind.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 49