Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers X. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Germersheim vom 7. Februar 2019 geändert und wie folgt neu gefasst:
Gegen den Antragsgegner wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 €, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von zwei Tagen verhängt.
2.Der Antragsgegner hat die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 500 €.
Die zulässige Beschwerde führt in der Sache zum Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|