OLG München - Beschluß vom 29.12.1993
2 UF 1392/93
Normen:
HKiEntÜ Art. 3 Art. 8 Art. 13 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 1338
OLGReport-München 1994, 34
Vorinstanzen:
AG Starnberg,

Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes

OLG München, Beschluß vom 29.12.1993 - Aktenzeichen 2 UF 1392/93

DRsp Nr. 1995/2408

Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes

1. Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes ist u.a. dann widerrechtlich i.S.d. Art. 3 HKiEntE, wenn dadurch das Sorgerecht verletzt wird, das einer Person allein oder gemeinsam nach dem Recht des Staates zusteht, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.