BVerwG - Urteil vom 18.12.2003
6 C 6.03
Normen:
USG §§ 10 13 ;
Fundstellen:
NJ 2004, 279
NVwZ-RR 2004, 590
Vorinstanzen:
OVG Berlin, vom 19.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 B 2.02
VG Berlin, vom 15.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 23 A 19.00

Verdienstausfallentschädigung nach Arbeitslosigkeit vor Wehrübung - Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung nach Wehrübung; Ausfallzeiten

BVerwG, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen 6 C 6.03

DRsp Nr. 2004/4853

Verdienstausfallentschädigung nach Arbeitslosigkeit vor Wehrübung - Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung nach Wehrübung; Ausfallzeiten

»Eine im Kalendermonat vor der Einberufung bereits seit mehr als zwei Jahren anhaltende Arbeitslosigkeit steht der Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung nach § 10 Abs. 3, § 13 Abs. 3 USG nicht entgegen.«

Normenkette:

USG §§ 10 13 ;

Gründe:

I.

Der am 12. Februar 1941 geborene Kläger nahm im Jahre 1999 an einer Wehrübung teil und begehrt dafür die Zahlung einer höheren Verdienstausfallentschädigung.