Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klage richtet sich gegen die Festlegung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre bei baden-württembergischen Kommunalwahlen.
Die Kläger sind Bürger der Stadt Heidelberg. Dort fanden am 25. Mai 2014 Wahlen zum Gemeinderat statt. Die Stadt Heidelberg machte das Wahlergebnis am 4. Juni 2014 und in korrigierter Form am 2. Juli 2014 bekannt.
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