BGH vom 15.01.1986
IVb ZR 6/85
Normen:
BGB § 1606 Abs.3, § 1614 Abs.1, § 1671 Abs.3 S.1;
Fundstellen:
DRsp I(167)344a-b
FamRZ 1986, 444
JR 1986, 324
MDR 1986, 566
NJW 1986, 1167
Rpfleger 1986, 222

Vereinbarung der Freistellung von Unterhaltsansprüchen ehelicher Kinder gegen Übertragung des Sorgerechts

BGH, vom 15.01.1986 - Aktenzeichen IVb ZR 6/85

DRsp Nr. 1992/3970

Vereinbarung der Freistellung von Unterhaltsansprüchen ehelicher Kinder gegen Übertragung des Sorgerechts

»Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung, durch die ein Ehegatte den anderen anläßlich der Scheidung von Unterhaltsansprüchen gemeinschaftlicher Kinder freistellt, wenn sie mit einem übereinstimmenden Vorschlag zur Übertragung der elterlichen Sorge auf den Freistellenden verbunden wird.«

Normenkette:

BGB § 1606 Abs.3, § 1614 Abs.1, § 1671 Abs.3 S.1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Vereinbarung, durch die der Kläger die Beklagte von Unterhaltsansprüchen ihrer beiden gemeinschaftlichen Kinder freigestellt hat.