I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 23.4.2019 wird als unzulässig verworfen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
III. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2240 € festgesetzt.
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