Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten wird der am 09.12.2023 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Recklinghausen abgeändert.
Die durch Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 20.08.2012 -
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.143 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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