OLG Saarbrücken - Beschluss vom 28.07.2020
5 W 26/20
Normen:
FamFG §§ 58 ff.;
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 01.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 VI 487/19

Verfahren auf Entlassung eines TestamentsvollstreckersAusnahmsweise keine Überprüfung einer wirksamen EinsetzungLangwierige Ermittlungen zum Gesundheitszustand eines Erblassers

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2020 - Aktenzeichen 5 W 26/20

DRsp Nr. 2021/15601

Verfahren auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers Ausnahmsweise keine Überprüfung einer wirksamen Einsetzung Langwierige Ermittlungen zum Gesundheitszustand eines Erblassers

1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben unüberbrückbare persönliche Spannungen herrschen und ein weiteres gedeihliches Zusammenwirken aus Gründen, die auch in der Person des Testamentsvollstreckers liegen, nicht zu erwarten ist. 2. Im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers muss die - an sich vorrangige - Frage seiner wirksamen Einsetzung ausnahmsweise nicht abschließend geprüft werden, wenn dies mit voraussichtlich langwierigen Ermittlungen - hier: zum Gesundheitszustand des Erblassers - verbunden wäre.

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 3. Mai 2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarlouis vom 1. April 2020 - 3 VI 487/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 40.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.;

Gründe:

I.