Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reutlingen vom 25.06.2014, 2 F 1178/13, im Tenor unter Ziff. 2. aufgehoben und zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht - Reutlingen
zurückverwiesen.
2.Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
3.Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens: 1.000,00 EUR
I.
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