Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Salzwedel vom 6. August 2014 aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Vollzug des Antrages auf Eintragung der Eigentumsübertragungsvormerkung in das Grundbuch von S. Blatt ... nicht aus den Gründen der Zwischenverfügung vom 6. August 2014 zu verweigern.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000,- Euro.
I.
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