Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtgerichts - Grundbuchamts - Stendal vom 11. September 2013 aufgehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht zur anderweitigen Prüfung und Entscheidung über den Berichtigungsantrag des Beteiligten zu 1) nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Senats zurückverwiesen.
I.
Im Grundbuch von H. Blatt 1888 ist als Eigentümer der im Beschlussrubrum näher bezeichneten, verfahrensgegenständlichen Grundstücke nach wie vor der Beteiligte zu 1) eingetragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|