BayObLG - Beschluß vom 21.07.1994
3Z BR 170/94
Normen:
FGG § 69i; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 1995, 52
FamRZ 1994, 1602

Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

BayObLG, Beschluß vom 21.07.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 170/94

DRsp Nr. 1995/1271

Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

»1. Für ein Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung bestehen keine besonderen verfahrensrechtlichen Vorschriften, wenn der Antrag abgewiesen und die Bestellung eines Betreuers nicht zugleich verlängert wird. Entsprechendes gilt für einen Antrag auf Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts. 2. Art. 103 Abs. 1 GG gilt auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dabei muß grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vorgang Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, soweit er für die Entscheidung erheblich ist.«

Normenkette:

FGG § 69i; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe: