1. Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom19.07.2023 -
2. Der Vater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Das Verfahren betrifft den Umgang des rechtlichen Vaters mit seiner am ....2015 geborenenTochter X. Der Vater hat die Vaterschaft am 21.06.2016 mit Zustimmung der Mutter vor dem Notar A. zu UR-Nr. ... anerkannt, in derselben notariellen Urkunde hat er mit der Mutter übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben.
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