KG - Beschluss vom 12.12.2024
17 UF 135/23
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1; BGB § 1684 Abs. 4 S. 1, 2; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2025, 601
Vorinstanzen:
AG Berlin-Kreuzberg, vom 19.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 142 F 3534/22

Verfahren zum Umgang des rechtlichen Vaters mit seiner Tochter; Einschränkung des Umgangsrechts als erforderlich zum Wohl des Kindes

KG, Beschluss vom 12.12.2024 - Aktenzeichen 17 UF 135/23

DRsp Nr. 2025/3869

Verfahren zum Umgang des rechtlichen Vaters mit seiner Tochter; Einschränkung des Umgangsrechts als erforderlich zum Wohl des Kindes

Ob der rechtliche Vater auch leiblicher und/oder sozialer Vater ist und ob die Vaterschaft angefochten werden kann, ist für das Recht auf Umgang grundsätzlich nicht relevant, sondern kommt erst bei der erforderlichen Abwägung und Gewichtung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Tragen.

Tenor

1. Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom19.07.2023 - 142 F 3534/22 - wird zurückgewiesen.

2. Der Vater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1684 Abs. 1; BGB § 1684 Abs. 4 S. 1, 2; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Das Verfahren betrifft den Umgang des rechtlichen Vaters mit seiner am ....2015 geborenenTochter X. Der Vater hat die Vaterschaft am 21.06.2016 mit Zustimmung der Mutter vor dem Notar A. zu UR-Nr. ... anerkannt, in derselben notariellen Urkunde hat er mit der Mutter übereinstimmende Sorgeerklärungen abgegeben.