Auf die Beschwerde der Kindesmutter vom 25.12.2019 und die Beschwerde des Kindesvaters vom 01.01.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Meldorf vom 05.12.2019 und das zugrundeliegende Verfahren aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Meldorf zurückverwiesen.
II.Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.
III.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|