AG Berlin-Lichtenberg, vom 27.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 160 XVII 43/23
LG Berlin, vom 07.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 83 T 134/23
Verfahren zur Unterbringung eines Betroffenen in einer beschützenden Abteilung einer Pflegeeinrichtung; Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Selbstgefährdung eines Betroffenen
BGH, Beschluss vom 05.06.2024 - Aktenzeichen XII ZB 463/23
DRsp Nr. 2024/10873
Verfahren zur Unterbringung eines Betroffenen in einer beschützenden Abteilung einer Pflegeeinrichtung; Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Selbstgefährdung eines Betroffenen
a) Das Beschwerdegericht hat auf die Beschwerde des Betroffenen den Beschluss, mit dem eine Unterbringung genehmigt oder angeordnet wurde, aufzuheben, wenn es zu der Erkenntnis gelangt, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die vom Betreuungsgericht genehmigte Unterbringungsmaßnahme nicht mehr vorliegen oder schon zum Zeitpunkt der erstgerichtlichen Entscheidung nicht vorgelegen haben.b) Eine Aufrechterhaltung der erstinstanzlich erteilten Unterbringungsgenehmigung für eine "Übergangsfrist" ist nicht möglich, weil es hierfür an der zwingend erforderlichen Rechtsgrundlage fehlt.c) Für die Feststellung nach § 62 Abs. 1FamFG ist kein Raum, wenn und soweit das Vorliegen des Rechtsfehlers noch vor Eintritt der Erledigung jedenfalls inzident festgestellt worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050).
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.