OLG Brandenburg - Beschluss vom 28.01.2022
9 WF 282/21
Normen:
FamFG § 76 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; BGB § 1666 Abs. 3 Nr. 6; BGB § 1666 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Cottbus, vom 04.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 143/21

Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches AbänderungsverfahrenAbwendung einer KindeswohlgefährdungRegelmäßige Überprüfung der Anordnung einer andauernden kindesschutzrechtlichen Maßnahme von Amts wegen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2022 - Aktenzeichen 9 WF 282/21

DRsp Nr. 2022/3508

Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches Abänderungsverfahren Abwendung einer Kindeswohlgefährdung Regelmäßige Überprüfung der Anordnung einer andauernden kindesschutzrechtlichen Maßnahme von Amts wegen

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 4. August 2021 - Az. 53 F 143/21 - abgeändert und den Antragstellern für das sorgerechtliche Abänderungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin .... in Cottbus bewilligt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FamFG § 76 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; BGB § 1666 Abs. 3 Nr. 6; BGB § 1666 Abs. 1;

Gründe:

1.