OLG Braunschweig - Beschluss vom 20.05.2020
1 UF 51/20
Normen:
FamFG § 76;
Fundstellen:
FuR 2020, 475
MDR 2020, 865
NJW 2020, 2038
Vorinstanzen:
AG Braunschweig, vom 13.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 246 F 5/20

Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Regelung eines Wochenendumgangs

OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.05.2020 - Aktenzeichen 1 UF 51/20

DRsp Nr. 2020/7910

Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Regelung eines Wochenendumgangs

Die gegenwärtige Corona-Pandemie rechtfertigt es grundsätzlich nicht, den Umgang zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil auszusetzen.

Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Braunschweig vom 13.02.2020 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 76;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten um das Recht des Antragstellers auf Umgang mit seiner jetzt knapp sechs Jahre alten Tochter C.