1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 03.08.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marienberg vom 23.07.2021 -
Auf die voraussichtlichen Kosten der Verfahrensführung sind nachfolgende Zahlungen an die Landesjustizkasse Chemnitz zu leisten:
monatliche Raten i.H.v. 45,00 € zahlbar aus dem Einkommen zum 1. des Monats erstmals am 01.11.2021.
Im Übrigen bleibt der angefochtene Beschluss unberührt.
2. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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