Verfahrenspflegschaft bei unvollständiger Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens in Betreuungssachen
OLG München, Beschluss vom 17.10.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 43/05
DRsp Nr. 2005/18099
Verfahrenspflegschaft bei unvollständiger Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens in Betreuungssachen
»Wenn der Inhalt eines gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG eingeholten Sachverständigengutachtens dem Betroffenen wegen der Voraussetzungen des § 68 Abs. 2FGG nicht vollständig in schriftlicher Form und rechtzeitig vor seiner persönlichen Anhörung bekannt gegeben wird, ist es unerlässlich, einen Verfahrenspfleger für den Betroffenen zu bestellen, der das ihm zustehende rechtliche Gehör wahrnehmen kann (vgl. BayObLG BtPrax 1996, 208/209; BayObLGZ 1989, 462/464).«