Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Wert für das Verfahren erster Instanz wird anderweitig auf 3.000 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Das zulässige Rechtsmittel führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung. Der Wert für das erstinstanzliche Verfahren ist nicht, wie vom Amtsgericht angenommen, auf 12.933,21 € festzusetzen, sondern auf lediglich 3.000 €.
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