Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 25.4.2013 (46 F 769/13) unter Ziffer 4 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Verfahren auf 3.836,00 € festgesetzt wird.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Höhe des Verfahrenswertes für das erst-instanzliche Verfahren.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|