Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und Beschwerdeführer vom 16.09.2014 wird der am 08.09.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gladbeck im Ausspruch zur Verfahrenswertfestsetzung abgeändert und der Verfahrenswert für das Verfahren erster Instanz auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten stritten über die Kürzung der laufenden Rente nach § 33 VersAusglG.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Gladbeck hat mit am 08.09.2014 erlassenen Beschluss die Kürzung der laufenden Altersversorgung für den Antragsteller in Höhe eines Betrages von 750,00 € brutto monatlich aus- und den Verfahrenswert auf 1.000,00 € festgesetzt.
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