1.1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 22. Dezember 2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 2. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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