Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Borna vom 04.02.2014 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Wert des Ehescheidungsverfahrens wird auf 25.200,00 € (Ehescheidung 16.800,00 € und Versorgungsausgleich 8.400,00 €) festgesetzt.
I.
Das Familiengericht hat mit Beschluss vom 30.01.2014 die Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt, indem es die Anrechte des Antragstellers in der gesetzlichen Rentenversicherung (Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost)), die beiden betrieblichen Anrechte des Antragstellers bei der Gothaer Pensionskasse AG und bei der Deutschen Lufthansa AG sowie die Beamtenversorgung der Antragsgegnerin ausgeglichen hat.
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