Auf die Beschwerde der Antragstellervertreterin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Emmendingen vom 28.04.2019 in Ziffer 3 des Tenors abgeändert und der Verfahrenswert auf 1.500 € festgesetzt.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellervertreterin wendet sich mit ihrer Beschwerde vom 26.05.2020 gegen die mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Emmendingen vom 28.04.2020 erfolgte Festsetzung des Verfahrenswertes auf 3.000,00 € und begehrt eine Festsetzung auf 9.475,50 €.
Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute und hälftige Miteigentümer des Grundstücks X in Y, das ihnen als Ehewohnung diente. Nach Auszug des Antragsgegners wurde das Anwesen zunächst von der Antragstellerin genutzt, bis diese nach einem Suizidversuch im März 2018 zunächst längere Zeit in einem Krankenhaus behandelt und sodann in einem Pflegeheim und schließlich in einer Gastfamilie betreut wurde. Beide Eheleute besaßen Schlüssel zum Hausanwesen.
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