Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 22. November 2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren wird in amtswegiger Änderung der amtsgerichtlichen Festsetzung auf 4.000 €, derjenige für das zweitinstanzliche Verfahren auf 2.000 € festgesetzt.
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