Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 31.05.2016 wie folgt geändert:
Die auf den Kostenfestsetzungsantrag der Bevollmächtigten des Antragstellers vom 07.03.2016 festzusetzenden Gebühren werden auf insgesamt 798,49 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|