Die Beschwerde des Beteiligten zu 3. (beteiligtes Kind) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köthen vom 16. August 2018 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
I.
In dem vorliegenden Verfahren hat der Antragsteller als rechtlicher Vater des beteiligten Kindes (Beteiligter zu 3.) beantragt, die Einwilligung der allein sorgeberechtigten Kindesmutter (Beteiligte zu 2.) und des Kindes in eine genetische Abstammungsuntersuchung zu ersetzen und die Duldung der Durchführung der dafür erforderlichen Probeentnahmen gegen beide anzuordnen.
Mit Beschluss vom 16. August 2018 hat das Amtsgericht den Verfahrenswert gemäß
§ 47 auf 2000,00 € festgesetzt.
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