Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 29.04.2014 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert auf € 2.621,70 festgesetzt wird und der überschießende Vergleichswert auf € 10.149.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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