Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 15. Februar 2019 wird der Gegenstandswert für das Verfahren in Abänderung der Beschlüsse des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 31. Januar und 20. Februar 2019 auf 1.516,50 EUR festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsteller beschwert sich gegen die seiner Meinung nach zu hohe Verfahrenswertfestsetzung.
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