Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 27. März 2013 abgeändert. Der Verfahrenswert für die Ehescheidung wird auf 20.274,00 € und der für den Versorgungsausgleich auf 2.000,00 € festgesetzt; insgesamt beträgt der Verfahrenswert mithin 22.274,00 €.
Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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