Die Beschlüsse des Amtsgerichts Osnabrück vom 24. November 2011 und 25. November 2011 -
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Oldenburg zurückverwiesen.
2.Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
3.Das Land Niedersachsen hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
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