Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ablehnung der Übertragung der elterlichen Sorge für sein Kind nach § 1680 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 BGB, die der Kindesmutter nach § 1666 BGB entzogen wurde, auf ihn.
1. Der Beschwerdeführer ist nigerianischer Staatsangehöriger und abgelehnter Asylbewerber. Aus seiner Verbindung mit der Kindesmutter ging im Januar 2007 der verfahrensbetroffene Sohn J. hervor, zu dem der Beschwerdeführer im August 2007 seine Vaterschaft anerkannt hat; die Mutter hat dem zugestimmt. Der Beschwerdeführer hatte bis Ende Juni 2008 jedes Wochenende Umgang mit seinem Kind, und zwar jeweils samstags und sonntags für je vier bis fünf Stunden zwischen 15.00 und 20.00 Uhr.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|