BVerfG - Beschluss vom 14.12.2006
1 BvR 2236/06
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 273
FuR 2007, 76
NJW-RR 2007, 649
Vorinstanzen:
OLG Brandenburg, vom 10.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 WF 288/06
AG Königs Wusterhausen, vom 19.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 40/06
AG Königs Wusterhausen, vom 10.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 40/06

Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Erwerbsobliegenheiten des minderjährigen Kindern Unterhaltsverpflichteten

BVerfG, Beschluss vom 14.12.2006 - Aktenzeichen 1 BvR 2236/06

DRsp Nr. 2007/282

Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Erwerbsobliegenheiten des minderjährigen Kindern Unterhaltsverpflichteten

Es wird weder dem Charakter des Prozesskostenhilfeverfahrens als einem summarischen Verfahren noch den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht, wenn die Zivilgerichte einem minderjährigen Kindern Unterhaltsverpflichteten darauf verweisen, er müsse auch nach Annahme einer vollschichtigen Tätigkeit mit Überstunden noch weitere Erwerbsbemühungen entfalten, um eine andere Arbeitsstelle mit höhrer Entlohnung zu finden und sei dabei verpflichtet, sich bundesweit oder gar europaweit zu bewerben.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Klage auf Kindesunterhalt.