Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob das Gesetz zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2552), das die Einführung eines Betreuungsfreibetrages vorsieht, verfassungsgemäß ist, obwohl das Kindergeld nicht entsprechend erhöht wurde.
I. 1. Die Beschwerdeführer, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, haben zwei in den Jahren 1995 und 1997 geborene Kinder. Im Jahr 2000 wurden ihnen Kinder- und Betreuungsfreibeträge gemäß § 32 Abs. 6 EStG nicht gewährt. Denn die so genannte Günstigerprüfung gemäß § 31 Satz 4 EStG hatte ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums durch das ausgezahlte Kindergeld bewirkt worden war. Einspruch, Klage und Revision waren erfolglos.
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