I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Einrichtung einer Umgangspflegschaft.
Die Beschwerdeführerin ist Mutter der am 15. November 1991 geborenen R., die aus der nichtehelichen Beziehung der Beschwerdeführerin mit dem Kindesvater hervorgegangen ist und bei der Beschwerdeführerin lebt.
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