Mit den Verfassungsbeschwerden wenden die Beschwerdeführer sich gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für Wohnungen, die sie gemietet haben, um ihrer Berufstätigkeit an einem anderen Ort als dem Ort ihrer ehelichen Wohnung nachzugehen.
I. 1. Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 1232/00 ist in Hannover als Beamter in einem Ministerium beschäftigt. Er hat in Hannover eine Wohnung gemietet, von der aus er werktags seiner Arbeit nachgeht. Außerdem bewohnt er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seiner Tochter eine als Hauptwohnung angemeldete Wohnung in E., wo seine Ehefrau als Beamtin in der Kommunalverwaltung berufstätig ist und seine Tochter die Schule besucht.
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