BFH, vom 09.04.1965 - Vorinstanzaktenzeichen VI 23/65 S
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher Belastungen im Steuerrecht
BVerfG, Beschluß vom 13.12.1966 - Aktenzeichen 1 BvR 512/65
DRsp Nr. 1996/7745
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher Belastungen im Steuerrecht
»Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach die Aufwendungen jung verheirateter Eheleute zur Erstanschaffung ihrer Wohnungseinrichtung nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33EStG anzuerkennen sind, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.«