SG Köln, vom 19.02.1987 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 Kg 28/85
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 05.01.1988 - Vorinstanzaktenzeichen L 13 Kg 2 6/87
BSG, vom 06.06.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BKg 7/88
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Kindergeldes für Besserverdienende in 1986 und 1987
BVerfG, Beschluß vom 14.07.1994 - Aktenzeichen 1 BvR 1022/88
DRsp Nr. 1995/48
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Kindergeldes für Besserverdienende in 1986 und 1987
»1. Zur Erschöpfung des Rechtswegs durch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, wenn zu der streitigen Grundsatzfrage bereits eine Entscheidung des Revisionsgerichts vorliegt. 2. Die Kürzung des Kindergeldes für Besserverdienende nach § 10 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes war in den Jahren 1986 und 1987 (jedenfalls) für Kindergeldberechtigte mit drei und mehr Kindern noch mit dem Grundgesetz vereinbar.«
A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Kürzung des Kindergeldes für Besserverdienende nach § 10 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in den Jahren 1983 bis 1987.
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