Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Begehren des mit seiner Ehefrau und seinen Kindern zusammenlebenden Beschwerdeführers, einen Freibetrag in Höhe des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gewährt zu bekommen.
1.
In der Vergangenheit war in § 32 Abs. 7 EStG ein Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende geregelt. Die Vorschrift lautete in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 15. April 1986 (BGBl I S. 441):
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