LG München I, vom 10.04.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 462 Js 162912/86
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG
BVerfG, Beschluß vom 23.09.1987 - Aktenzeichen 2 BvR 814/87
DRsp Nr. 1992/206
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2JGG
1. Die Einschränkung der Anfechtbarkeit jugendgerichtlicher Urteile beruht auf sachlich einleuchtenden Gründen und verstößt mithin nicht gegen das Willkürverbot.2. Von Verfassungs wegen ist es nicht zu beanstanden, daß § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf bestimmte Verfahrensabschnitte beschränkt.3. Die im JGG vorgesehene Weisung, Arbeitsleistungen zu erbringen, ist eine eng begrenzte Erziehungsmaßregel, die veranlaßt durch richterlich festgestelltes strafbares Verhalten, vornehmlich dem Wohl des Jugendlichen oder Heranwachsenden zu dienen bestimmt ist. Sie berührt in der derzeitigen Ausgestaltung den Schutzbereich des Art 12 Abs. 2 und Abs. 3GG nicht; ihre Zulässigkeit folgt zudem aus dem Recht des Staates, über die Erziehung des Jugendlichen zu wachen (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG).